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Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich anerkannte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Unser Fachübersetzer sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen.
Bei uns erhalten Sie für Ihre wichtigen Dokumente amtlich anerkannte Übersetzungen in und aus 50 Sprachen.
Als amtlich anerkannte Übersetzungen werden Texte oder Dokumente bezeichnet, die aus einer Fremdsprache ins Deutsche oder umgekehrt übersetzt und deren Echtheit rechtlich verbindlich zugesichert (d.h. amtlich anerkannt) wird. Kurz: die amtliche Anerkennung einer Übersetzung ist ein einheitliches Echtheitszertifikat für ein übersetztes Dokument.
Amtlich anerkannte Übersetzungen durch einen beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer sind prinzipiell immer dann erforderlich, wenn dem Text in Deutschland sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union Rechtswirksamkeit vor Gericht und staatlichen Behörden verliehen werden soll.
Amtlich anerkannte Übersetzungen durch einen beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer sind prinzipiell immer dann erforderlich, wenn dem Text in Deutschland sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union Rechtswirksamkeit vor Gericht und staatlichen Behörden verliehen werden soll.
Amtlich anerkannte Übersetzungen dürfen ausschließlich von gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern erstellt werden. Normalerweise werden Dokumente und Unterschriften von Behörden oder befugten Personen (z.B. einem Notar) beglaubigt. Wer ein Dokument oder eine Unterschrift amtlich anerkannt ausstellt, bürgt rechtlich für dessen Echtheit. Das bedeutet, dass mit einer Beglaubigung eine rechtserhebliche Verantwortung übernommen wird. Dieses Mittragen von Verantwortung dient dem Zweck, dass eine Echtheit nicht leichtfertig zugesichert wird. Es wird sorgfältig geprüft, ob der zu beglaubigende Gegenstand wirklich echt ist. Personenkreise, die mit dem beglaubigten Dokument in Berührung kommen, können sich damit auf dessen Echtheit und auf Rechtssicherheit verlassen.
Bei fremdsprachlichen Texten dürfen weder Angestellte einer Behörde noch ein Notar die Übernahme einer solchen Verantwortung leisten, da diesen schlichtweg der fachsprachliche Hintergrund fehlt. Da sprachliche Feinheiten juristisch sehr unterschiedliche Auswirkungen haben können, werden für die amtliche Anerkennung fremdsprachlicher Texte bzw. die Übersetzung von fremdsprachlichen Texten hierfür ausschließlich gerichtlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer eingesetzt; letztere sind somit neutrale und juristisch absolut zuverlässige Vertrauenspersonen (des Gesetzgebers).
Übrigens – wie eingangs bereits erwähnt – werden in Deutschland aufgrund der strengen Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen nur ca. 3 % aller professionellen Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt.