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Arabisch wird von etwa 370 Millionen Menschen gesprochen und damit weltweit am sechsthäufigsten verwendet. Arabisch ist Amtssprache in folgenden Ländern:
Arabisch ist Verkehrssprache in Eritrea, Sansibar (Tansania), Südsudan, wird von muslimischen Bevölkerungsteilen in Äthiopien gesprochen und gewinnt auf den Malediven an Bedeutung. Darüber hinaus ist Arabisch eine der sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen.
Wir, als Ihr persönlicher Ansprechpartner für Übersetzer- und Dolmetscherangelegenheiten, bieten Ihnen ein umfangreiches Angebot an beglaubigten Übersetzungen und vereidigten Dolmetschern an. Wir fertigen für Sie Übersetzungen und Expressübersetzungen in der Sprachkombination ARABISCH-DEUTSCH an und garantieren stets erstklassige Übersetzungsqualität gemäß der international gültigen Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100.
Wir bieten Ihnen eine Möglichkeit die Übersetzung ihrer Einbürgerungszusicherung, Meldebescheinigung, ihres Führerscheines (ترجمة رخصة قيادة), ihres Familienbuches (بيان قيد عائلي من السجلات المدنية), ihrer Geburtsurkunde (ترجمة شهادة الميلاد), Unterlagen für die Adoption oder Ihr Schulzeugnis (Allgemein, Grundschule, Gymnasium, Berufsschule, Technik usw.) aus der arabischen Sprache ins Deutsche.
Auch für Gerichte und Ämter in Deutschland übersetzen und dolmetschen wir in die arabische und deutsche Sprache. Zu einem Gerichtsurteil, Anklageschrift, Haftbefehl, Versäumnisurteil, Bußgeldbescheid, Vorladung, Vernehmungsprotokoll, einer Vollmacht oder einem Scheidungsurteil (حكم طلاق) haben wir die passende amtlich anerkannte Übersetzung. Im Falle einer Verhandlung vor einem Gericht, einer Telefonkonferenz, Anhörung beim Jobcenter, Besprechung mit Ärzten oder Hilfe bei der Flüchtlingsbefragung können wir Ihnen einen staatlich geprüften Dolmetscher zur Seite stellen.